Öltankversicherung
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Wer einen Öltank hat, ist hier bestens aufgehoben.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Inhaber von Öltanks vor den mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Veränderung von Gewässern (einschließlich Grundwasser) durch Öl. Im Schadenfall haften Sie nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich schuld sind.
wgv Servicebüro Donzdorf und wgv Versicherungsbüro Heidenheim
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Bereits über die Privathaftpflichtversicherung ist im BASIS-Tarif für den Inhaber einer selbstgenutzten Wohnung, eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder eines selbstgenutzten Wochenendhauses die gesetzliche Haftung als Inhaber eines oberirdischen Heizöltanks mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 3.000 Liter mitversichert.
Im OPTIMAL-Tarif beträgt das Gesamtfassungsvermögen 5.000 Liter und gilt auch als Inhaber eines selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhauses mit vermieteter Einliegerwohnung/Wohnung.
Bei Anlagen mit einem Gesamtfassungsvermögen von über 500 Liter gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR je Schadenereignis. Ebenfalls mitversichert ist die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden bis 50 Liter/kg Inhalt soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 500 Liter/ kg nicht übersteigt.
Sollten Sie Öltanks mit einem größeren Fassungsvermögen besitzen oder sollte es sich um ein nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung fallendes Objekt (z.B. vermietete Häuser und Wohnungen) handeln, dann besteht generell kein Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung, so dass wir Ihnen den Abschluss der Gewässerschaden- bzw. Öltankhaftpflichtversicherung empfehlen.
Beispiel aus der Praxis:
Ihr Öltank leckt und der Schaden wird nicht sofort bemerkt. Das Öl läuft in die Kläranlage oder das Grundwasser. Dadurch können sehr hohe Kosten verursacht werden, die Ihnen die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abnimmt
